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Beitragsordnung

Bei der Gründung des URCD 1887 gab es nur eine aktive oder passive Mitgliedschaft. Heute gibt es ganz viele Kombinationen aus Alter, Familie, Paar, aktiv/passiv. Für alle Kombinationen finden sich speziell zugeschnittene Beiträge.

 

Mitgliederstatus 1) 6) Mitgliedsbeitrag
(Stand: 31.3.2023)
pro Quartal pro Jahr
Ordentliches / aktives Mitglied ab 18 Jahre 125,-- 500,--
Ehepaar beide aktiv 225,-- 900,--
Familie aktiv 2) 250,-- 1.000,--
Jugendliche bis 18 Jahre (außerordentliches Mitglied) 55,-- 220,--
Schüler über 18 J. / Azubis / Studenten / Freiwillig Wehrdienstleistende / Bundesfreiwilligendienstleistende / Freiwilliges soziales Jahr 3) 68,-- 272,--
Auswärtiges Mitglied 4) 68,-- 272,--
Passives (Förder-) Mitglied 36,-- 144,--
Ehepaar beide passiv 50,-- 200,--
Rudern gegen Krebs 50,-- 200,--
Gelbe Karte  5)   15 Std. à € 10,-

Erläuterungen

  1. Beitragseinzug
    Der Beitrag wird (wie von der Satzung in § 7 vorgegeben) vierteljährlich per Lastschrift eingezogen. Wenn die Lastschrift nicht eingelöst werden kann (z.B. wenn das für den Beitragseinzug angegebene Konto aufgelöst wurde), werden die Rücklastschriftgebühren der Bank und eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,-- wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes der URCD-Geschäftsstelle in Rechnung gestellt.
  2. Familienbeitrag
    Dazu gehören Kinder, die kein eigenes Einkommen, keinen eigenen Haushalt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn eines dieser Kriterien nicht mehr erfüllt wird, sind die Mitglieder verpflichtet, die Änderung ihres Beitragsstatus sofort dem URCD mitzuteilen.
  3. Schule und Berufsausbildung (über 18 Jahre)
    Für diesen Status gibt es eine Bringschuld: Beim Eintritt in den URCD und danach immer zum Wintersemester muss ein aktueller Nachweis (z.B. Schülerausweis, Studienbescheinigung oder ähnliches) an die Geschäftsstelle des URCD geschickt werden (z.B. auch per Mail). Wenn keine Bescheinigung eingeht, gehen wir davon aus, dass der Status nicht mehr gilt. Damit wird automatisch der volle Beitragssatz eingezogen. Wenn verspätet doch noch eine Ausbildungsbescheinigung beim URCD eingeht, wird der Status wieder zurückgesetzt. Die Differenz zwischen den Beitragssätzen wird jedoch nicht zurückerstattet. Wer im URCD das 18. Lebensjahr vollendet, sollte ebenfalls diese Bringschuld beachten.
  4. Auswärtige Mitgliedschaft
    Bei einem auswärtigen Mitglied wird davon ausgegangen, dass Boote und Kraftraum in stark vermindertem Umfang genutzt werden. Als auswärtig gilt ein Mitglied dann, wenn sowohl sein Hauptwohnsitz, als auch sein etwaiger Zweitwohnsitz (z.B. bei Studenten) auf direktem Weg 80 km oder mehr von unserem Vereinsgelände entfernt liegt. Grundsätzlich hat das auswärtige Mitglied gemäß § 8 der Satzung keine Arbeitspflicht, bekommt also keine Gelbe Karte. Als Grenze gelten 5 Ruderfahrten und Kraftraumbesuche pro Jahr. Wird in einem Jahr diese Grenze überschritten, so werden am Jahresende der Differenzbetrag zum regulären Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder und der Ausgleichsbetrag für die Gelbe Karte rückwirkend in Rechnung gestellt.
  5. Gelbe Karte
    Die gelbe Arbeitskarte wurde 1996 vom Verein eingeführt. Danach sind alle aktiven Mitglieder bis zu ausschließlich dem Jahr, in dem sie ihr 65. Lebensjahr vollenden, verpflichtet, derzeit 15 Stunden pro Jahr für den Verein zu arbeiten oder ein Ausgleichsgeld von derzeit € 10,-- pro Stunde zu bezahlen. Ausgenommen sind auswärtige Mitglieder. Laut Beschluss der Generalversammlung 2006 werden diese Ausgleichsgelder per Lastschrift eingezogen. Wenn ein Mitglied während des laufenden Jahres ein- oder austritt, so muss nur ein Anteil der Arbeitsstunden geleistet werden.
  6. Befreiungen von Mitgliedsbeitrag oder Arbeitspflicht
    sind beim Vorstand zu beantragen und können nur von diesem bewilligt werden.

Mitgliederbezeichnungen

  1. Ordentliche Mitglieder
    sind alle Mitglieder über 18 Jahre. Sie sind (wie von der Satzung vorgegeben) in der Generalversammlung stimmberechtigt - außer im Jahr ihres Eintritts.
  2. Außerordentliche Mitglieder
    sind alle Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Junioren und Juniorinnen). Sie sind (wie von der Satzung vorgegeben) in der Generalversammlung nicht stimmberechtigt.
  3. Aktive Mitglieder
    sind alle Mitglieder, außer den passiven Mitgliedern. Sie nutzen die Boote, den Kraftraum und alle weiteren Sportanlagen. Sie haben Arbeitspflicht (Gelbe Karte) - Ausnahmen siehe Punkt 5 der Erläuterungen oben.
  4. Passive Mitglieder
    Sie unterstützen mit ihrem stark reduzierten Beitrag den Club. Sie dürfen weder Boote noch den Kraftraum benutzen. Sie haben keine Arbeitspflicht (Gelbe Karte).
  5. Ehrenmitglieder
    sind vom Mitgliedsbeitrag und von der Arbeitspflicht befreit, haben ansonsten alle Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.
  6. Ruderälteste
    sind von der Arbeitspflicht befreit. Sie haben ansonsten alle Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.

Gültigkeit

Alle vorherigen Erläuterungen und Bestimmungen zu den vorgenannten Punkten, sofern sie nicht durch die Satzung geregelt werden, verlieren mit dem Erscheinen dieser Beitragsordnung ihre Gültigkeit

Änderungen

Alle Änderungen der Mitgliederdaten zu Name, IBAN, Adresse, Status bitte sofort an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mailen.

Neu-Ulm, den 27. März 2014
Ulmer Ruderclub Donau e.V.
gez. Andreas Huber, 1. Vorsitzender